Unfähig und abhängig
Die SPD-Direktkandidatin Kerstin Lühmann hat auf der Podiumsdiskussion in Uelzen am 18.8.2009 Lobbyismus im Bundestag insoweit begrüßt, als er auf den Einfluss von Gewerkschaften beschränkt bleibt, ein Wunsch, der von ihrem Parteigenossen Gerhard Schröder schon vor geraumer Zeit auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen wurde. Der begann damit, die Gewerkschaften völlig zu negieren und stattdessen interessengebundenen Lobbyisten den unmittelbaren Weg in das Parlament zu ebnen. Der Uelzener Genosse Peter Struck, immerhin Fraktionsvorsitzender der SPD, hat daran nie etwas geändert, er hat es nicht einmal hinbekommen, den Genossen Rüstungslobbyisten Kahrs aus Hamburg zu stoppen, der von Rheinmetall gigantische Parteispenden für seine Lobbyarbeit erhalten hat.
Kürzlich ging groß durch die Medien, dass die international agierende Anwaltskanzlei Linklaters im Auftrag von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) einen Gesetzesentwurf zur staatlichen Zwangsverwaltung maroder Banken ausgearbeitet hat.
Lobbycontrol dazu: Aus unserer Sicht müssen Gesetze von den demokratisch legitimierten Institutionen geschrieben werden. Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen.
Angestoßen wurde die Diskussion durch eine Anfrage der LINKEN im Bundestag, in der das ganze Ausmass der Unfähigkeit der Abgeordneten und der Regierung deutlich wurde. Nicht einmal bei überschaubaren und simplen Gesetzesvorhaben wie dem Personalausweisgesetz konnte man auf bezahlte Hilfe von externen Gehilfen verzichten. 103 000 Euro wurde dafür locker gemacht. Beim Gesetzentwurf zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung zahlten Merkel/Steinmeier und Co. gar 150 000 Euro. Die Liste ist lang und zeigt die qualitative Unfähigkeit der Mitglieder der Großen Koalition. Insgesamt hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode bei 17 Gesetz- und Verordnungsentwürfen zu ihrer Unterstützung vertraglich vereinbarte Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Hierfür wurden unter Berücksichtigung der genannten Einschränkungen die im Folgenden genannten Honorare gezahlt.






